WBK-, Waffenantragverfahren
  1. Antrag bei der zuständigen Behörde holen und/oder stellen
  2. Beim Verband die Bestätigungsformulare herunterladen
  3. Sämtliche Waffenunterlagen kopieren. (WBK, Schießbuch, etc.)
  4. Die Verbandsunterlagen dem OSM zur Prüfung und Unterschrift vorlegen
  5. Den vollständigen Bedürfnisantrag dem Verband zuschicken.
  6. Nach erhalt der Zahlungsaufforderung vom Verband die Gebühr überweisen.
  7. Genehmigte Anträge werden an die Geschäftsstelle des Vereins zurückgeschickt. Dauer der Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage.
  8. Bedürfnisbescheinigung persönlich beim OSM abholen.
  9. Mit den ausgefüllten Anträgen und der Bestätigung des Verbandes zur zuständigen Behörde gehen und den Antrag stellen.

Achtung:

  • ohne aktuelle schießsportliche Nachweise werden vom Verband keine Bedürfnisse erteilt.
  • bei erstmaliger Erteilung einer WBK muss eine Waffe beantragt werden.
  • genehmigt werden ausschließlich Waffen für Disziplinen, welche im Verein geschossen werden. Eine Liste der genehmigten Disziplinen liegt dem Verband vor. Die Nummern und Bezeichnungen der Disziplinen sind der Sportordnung zu entnehmen.
  • beim Vorliegen aller Papiere gab es bis heute keine Probleme bei der Genehmigung von WBKs und Waffen.

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